Herzlich Willkommen bei der Kanzlei RINCK.
Wir sind Rechtsanwälte, Fachanwälte und Notare in Rotenburg (Wümme) und vertreten sowie beraten Privatpersonen, Unternehmer, Gesellschaften und Vereine sowie Behörden und Kommunen.
Unsere Kanzlei wird durch eine kompetente und einsatzbereite Mitarbeiterschaft unterstützt, von der einige Mitarbeiter bereits seit Jahrzehnten in der Kanzlei tätig sind.
Unsere Sozietät hat eine über 100-jährige Tradition und ihren Ursprung im Jahr 1905. Der Schwerpunkt der Sozietät liegt seit vielen Jahrzehnten in der Tätigkeit als Notare, wobei wir eine große Zahl an Mandanten über Generationen hinweg begleiten. Dabei steht der Mensch immer im Zentrum unserer Tätigkeit.
Wir erbringen nur Dienstleistungen, die unserer Expertise entsprechen. Dies verankert unser Selbstverständnis, auf höchstem Niveau juristisch zu beraten. Sollte ein Rechtsgebiet nicht zu unseren Kernkompetenzen gehören, vermitteln wir gern einen qualifizierten Berater oder Spezialisten.
Unsere Berufsträger sind seit vielen Jahren auf ihren jeweiligen Spezialgebieten tätig und durch Fachanwaltschaften, konsequente Fortbildung sowie Dozententätigkeit qualifiziert. Zwei der Rechtsanwälte sind zugleich Notare in Rotenburg (Wümme).
Diese langjährige Erfahrung und der Aufbau von Vertrauen führen zu einer starken Verbindung mit unseren Mandanten, die den Weitblick unserer Beratung und Vertretung zu schätzen wissen.
NEWS
Wenn Sie als Erbe den Pflichtteil auszahlen müssen, könnte das zu großen finanziellen Problemen führen.
Was können Sie tun, wenn das Erbe z.B. nur aus einer Immobilie besteht und keine liquiden Mittel verfügbar sind?
In diesem Artikel erkläre ich Ihnen, wie Sie eine Stundung des Pflichtteils beantragen können, um eine Zwangsveräußerung zu verhindern. Auch erfahren Pflichtteilsberechtigte, welche Rechte sie haben, wenn der Erbe nicht sofort zahlen kann.
Besitzen Sie eine Immobilie, aber keine notarielle Vorsorgevollmacht?
Oft wird gedacht, dass eine aus dem Internet ausgedruckte und unterschriebene Vollmacht ausreicht und man das Geld für den Notar sparen kann.
In der Praxis stellen sich viele Menschen die Frage, wie sie ihr Erbe regeln können, um bestimmten Personen entweder gar nichts oder nur das gesetzlich vorgeschriebene Minimum zu hinterlassen.
Insoweit fallen häufig zwei Begriffe: Enterbung und Pflichtteilsentzug.
Doch was ist der Unterschied zwischen diesen beiden Konzepten, und wann ist es sinnvoll, welches anzuwenden?
Antworten darauf erhalten Sie im folgenden Video und Artikel.