Das verkaufte Haus ist tatsächlich älter als im Kaufvertrag angegeben, aber nur zwei Jahre. Welche Konsequenzen sich ergeben können, zeigt eine aktuelle Entscheidung des OLG Hamm vom 02.03.2017.
Das verkaufte Haus ist tatsächlich älter als im Kaufvertrag angegeben, aber nur zwei Jahre. Welche Konsequenzen sich ergeben können, zeigt eine aktuelle Entscheidung des OLG Hamm vom 02.03.2017.