Sie können durch Krankheit oder Unfall in eine Situation geraten, in der Sie selbst nicht mehr entscheiden oder handeln können.
Während Eltern aufgrund ihres gesetzlichen Sorgerechts für ihre minderjährigen Kinder handeln können, ist dies umgekehrt - auch wenn die Kinder mittlerweile volljährig sind - nicht der Fall. Selbst Ehegatten sind, anders als viele meinen, nicht automatisch zur Vertretung des anderen Ehepartners befugt.
Aber wer soll Ihre Angelegenheiten bei den Banken, Versicherungen, einem Vermieter oder Ärzten klären?
Nach dem Gesetz müsste vom Gericht ein Betreuer eingesetzt werden. Dies würde nicht nur dauern und erhebliche Kosten bedeuten. Das Gericht würde auch bestimmen, wer Betreuer wird.
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie ein Betreuungsverfahren vermeiden und selbstbestimmt regeln, wer für Sie handeln darf.
Dabei sprechen gute Gründe für eine vom Notar zu beurkundende Vorsorgevollmacht.
Beratung und Gestaltung
Der Notar berät Sie über die rechtliche Tragweite der Vollmacht. Weiter verwendet er klare Formulierungen in der Vollmacht und sorgt so für Rechtssicherheit.
Hohe Akzeptanz
Eine notarielle Vorsorgevollmacht hat im Rechtsverkehr mit Behörden, Banken oder Versicherungen eine hohe Akzeptanz. Denn bei der Beurkundung wurde vom Notar nicht nur die Identität des Vollmachtgebers geprüft, sondern auch dessen Geschäftsfähigkeit.
Weite Einsatzmöglichkeiten
Verfügen Sie über eine Immobilie, ist eine notarielle Vorsorgevollmacht besonders wichtig. Sie ermöglicht insbesondere Grundstücksgeschäfte aller Art, also eine Übertragung oder einen Verkauf Ihres Hauses oder Ihrer Eigentumswohnung.
Mit einer bloßen privatschriftlichen Vollmacht ist der Verkauf einer Immobilie demgegenüber nicht möglich.
Wichtig: Ersatz bei Verlust
Verlieren Sie die Ausfertigung einer notariell beurkundeten Vollmacht, so kann der Notar ein neues Exemplar ausstellen.
Hingegen bei sog. privatschriftlichen Vollmachten oder lediglich unterschriftsbeglaubigten Vollmachten besteht diese Möglichkeit nicht. Geht es betreffende Exemplar verloren, dann ist es "weg" und die Bevollmächtigung kann ggf. nicht nachgewiesen werden.
Geringe Kosten
Die Kosten einer notariellen Vollmacht sind überraschend gering. Die Höhe ist vom Vermögen des Vollmachtgebers abhängig. Beispielsweise bei einem Vermögen von 100.000 EUR fällt lediglich ein Kostenbetrag von höchstens 165 EUR nebst Auslagen und Umsatzsteuer an.
Die Beratung durch den Notar und dessen Entwurfserstellung ist darin bereits enthalten.
Autor: Heiko Müller
Rechtsanwalt und Notar
u.a. Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht