Das "Berliner Testament" ist eine beliebte Testamentsart für Ehegatten mit gemeinsamen Kindern.
Einige Dinge sollten aber bedacht werden. Dazu gebe ich Ihnen 4 wichtige Tipps.
Mit dem Berliner Testament sichern sich die Ehegatten gegenseitig ab, indem sie sich zu Alleinerben einsetzen. Eine Erbengemeinschaft wird damit vermieden und der längerlebende Ehegatte kann über den Nachlass alleine verfügen.
Zugleich regeln die Ehegatten, wer erbt, wenn beide tot sind. In der Regel sind dies die Kinder zu gleichen Teilen.
Bedacht werden muss aber, dass die Kinder nach dem Tod des ersten Elternteils einen Pflichtteilsanspruch haben. Das Risiko, dass ein Kind den Pflichtteil fordert, kann durch die Verwendung einer Pflichteeilsklausel verringert werden.
Bei der Formulierung der Pflichteilsklausel muss aufgepasst werden. Sonst können sich später Nachteile bei der Erbschaftsteuer ergeben.
Ein gemeinschaftliches Testament, so auch das Berliner Testament, kann nach dem ersten Tod nicht mehr geändert werden. Mit einem Änderungsvorbehalt kann dies vermieden werden.
Schließlich passt das Berliner Testament nicht immer. Gegebenenfalls sollte es um spezielle Anordnungen ergänzt werden.
INHALT DES VIDEOS:
00:00 Intro
00:18 Was ist das Berliner Testament?
01:32 Pflichtteilsklausel verwenden
03:16 Auf die genaue Formulierung achten!
05:10 An spätere Änderungen denken
06:52 Besonderheiten beachten
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