Die Klärung des Pflichtteils nach dem Tod eines Verwandten kann sich lange hinziehen. Da ist es (für den Pflichtteilsberechtigten) doch gut, dass er Zinsen verlangen kann. Jedoch muss der Pflichtteilsberechtigte richtig handeln. Umgekehrt kann der Erbe hohe Zinszahlungen vermeiden. Wie - erkläre ich Ihnen in diesem Video.
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Im Video zitierte Rechtsprechung:
BGH, Urteil vom 06.05.1981, IVa ZR 170/80
BGH-Entscheidung zur sog. unbezifferten Mahnung beim Pflichtteil