Ein Fehler beim Testament, der das Erbe kosten kann

Testament falsch unterschreiben

Ein Testament ist ein wichtiges Dokument, das die Verteilung des Vermögens nach dem Tod regelt. Dennoch werden bei der Erstellung von Testamenten häufig Fehler gemacht, die zu ernsthaften rechtlichen Problemen führen können. In diesem Blogbeitrag werden wir uns mit einem möglichen Fehler befassen und erläutern, wie man diesen vermeiden kann. 

 

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Inhaltsverzeichnis

  • Was ist ein Testament?
  • Der Fall des Oberlandesgerichts München
  • Tipps zur Vermeidung von Fehlern bei Testamenten
  • FAQ - Häufige Fragen zu Testamenten

Was ist ein Testament?

Ein Testament ist eine rechtliche Erklärung, die festlegt, wie das Vermögen einer Person nach ihrem Tod verteilt werden soll. Es gibt zwei Hauptarten von Testamenten: das notarielle Testament und das eigenhändige Testament. Jedes hat seine eigenen Anforderungen und rechtlichen Implikationen.

 

Notarielle Testamente

Notarielle Testamente werden von einem Notar erstellt und beurkundet. Der Notar hilft bei der Formulierung des Testaments nach den Wünschen des Testierenden und sorgt dafür, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind. Dieses Verfahren bietet eine höhere Sicherheit, da der Notar die Vollständigkeit und Rechtsgültigkeit des Testaments überprüft.

 

Eigenhändige Testamente

Ein eigenhändiges Testament wird vom Erblasser selbst geschrieben und unterschrieben. Es muss vollständig von Hand verfasst sein und darf nicht maschinell oder elektronisch erstellt werden. Diese Art von Testament ist einfacher zu erstellen, kann jedoch zu mehr rechtlichen Problemen führen, wenn nicht alle Vorschriften eingehalten werden.

 

Der Fall des Oberlandesgerichts München

Ein bemerkenswerter Fall, der die Bedeutung der korrekten Unterschrift in einem Testament verdeutlicht, wurde im Jahr 2023 vom Oberlandesgericht München entschieden (OLG München, Beschluss vom 25.08.2023, 33 Wx 119/23).

 

In diesem Fall hatte eine Erblasserin ein eigenhändiges Testament verfasst, in dem sie alles an ihren Neffen vermachte. Das Testament war jedoch in der Mitte unterzeichnet, was zu rechtlichen Problemen führte.

 

Die Erblasserin, die geschieden war und keine Kinder hatte, hatte in ihrem Testament erklärt, dass sie alles ihrem Neffen A vermacht. Nach ihrem Tod beantragte der Neffe einen Erbschein, berief sich auf das Testament und glaubte, der Alleinerbe zu sein. Das Nachlassgericht wies seinen Antrag jedoch zurück, da es das Testament für nichtig hielt.

 

Warum war das Testament nichtig?

Das Gericht stellte fest, dass die Unterschrift in der Mitte des Dokuments nicht den rechtlichen Anforderungen entsprach. Laut Gesetz muss ein Testament eine klare und vollständige Unterschrift des Erblassers am Ende des Textes enthalten. Die Unterschrift hat mehrere Funktionen: Sie bestätigt die Vollständigkeit des Dokuments und schützt den testamentarischen Text vor unerwünschten Änderungen.

 

Das Oberlandesgericht stellte fest, dass die Unterschrift nicht nur eine formale Anforderung ist, sondern auch eine Schutzfunktion für den Erblasser darstellt. In diesem Fall war die Unterschrift nicht korrekt platziert, was zur Nichtigkeit des Testaments führte.

 

Tipps zur Vermeidung von Fehlern bei Testamenten

Um Fehler bei der Erstellung eines Testaments zu vermeiden, sollten folgende Tipps beachtet werden:

  • Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen: Ziehen Sie einen Notar oder Rechtsanwalt hinzu, um sicherzustellen, dass Ihr Testament den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
  • Testament richtig unterschreiben: Achten Sie darauf, dass Ihre Unterschrift am Ende des Dokuments steht und dass das Testament vollständig von Hand geschrieben ist.
  • Regelmäßige Überprüfung: Überprüfen Sie Ihr Testament regelmäßig und aktualisieren Sie es bei Bedarf, insbesondere bei Änderungen in der Familie oder im Vermögen.
  • Klare Formulierungen: Verwenden Sie klare und unmissverständliche Formulierungen, um Missverständnisse zu vermeiden. 

FAQ - Häufige Fragen zu Testamenten

1. Was passiert, wenn ein Testament ungültig ist?

Wenn ein Testament ungültig ist, tritt im Normalfall die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Dies kann zu unerwünschten Konsequenzen führen, insbesondere wenn der Erblasser bestimmte Personen als Erben ausschließen wollte.

 

2. Kann ich ein Testament selbst schreiben?

Ja, Sie können ein eigenes Testament schreiben, solange Sie die gesetzlichen Anforderungen beachten. Es wird jedoch empfohlen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

 

3. Wie oft sollte ich mein Testament überprüfen?

Es ist ratsam, Ihr Testament alle paar Jahre oder nach wichtigen Lebensereignissen, wie z.B. bedeutsamen Vermögensveränderungen oder Heirat/Scheidung, zu überprüfen.

 

4. Was sollte ich tun, wenn ich mein Testament ändern möchte?

Wenn Sie Änderungen an Ihrem Testament vornehmen möchten, können Sie ein neues Testament erstellen oder ein sogenanntes Nachtragstestament (Berichtigung oder Ergänzung) verfassen. Es ist wichtig, dass alle Änderungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

 

Möchten Sie ein sog. gemeinschaftliches Testament, das Sie mit Ihrem Ehepartner errichtet haben, ändern, dann bestehen Besonderheiten. Ist Ihr Ehepartner bereits verstorben, kann das Testament möglicherweise nicht mehr geändert werden. Hier ist eine rechtliche Beratung sinnvoll, um "böse Überraschungen" für Ihre Erben zu vermeiden.

 

5. Wo sollte ich mein Testament aufbewahren?

Ihr Testament sollte an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Stellen Sie sicher, dass Ihre Erben wissen, wo es zu finden ist.

 

Ein notarielles Testament wird vom Notar in die amtliche Verwahrung des Nachlassgerichts gegeben. Dies können Sie auch mit einem eigenhändigen Testament tun, müssen sich darum jedoch selbst kümmern.

 

Ihr Ansprechpartner im Erbrecht:

Heiko Müller
Rechtsanwalt und Notar

u.a. Fachanwalt für Erbrecht