Altlasten einer Immobilie und ein (bloßer) Altlastenverdacht sind grundsätzlich "zwei Paar Schuhe". Aber wie ist die rechtliche Situation für den Verkäufer und Käufer?
Häufig werden Immobilien durch mehrere Personen gemeinsam erworben. Bei einem Erwerb durch eine nichteheliche Lebensgemeinschaft ist auf einen möglichen Anfall von Schenkungssteuer zu achten.