Wenn Sie als Erbe den Pflichtteil auszahlen müssen, könnte das zu großen finanziellen Problemen führen. Was können Sie tun, wenn das Erbe z.B. nur aus einer Immobilie besteht und keine liquiden Mittel verfügbar sind? In diesem Artikel erkläre ich Ihnen, wie Sie eine Stundung des Pflichtteils beantragen können, um eine Zwangsveräußerung zu verhindern. Auch erfahren Pflichtteilsberechtigte, welche Rechte sie haben, wenn der Erbe nicht sofort zahlen kann.
In der Praxis stellen sich viele Menschen die Frage, wie sie ihr Erbe regeln können, um bestimmten Personen entweder gar nichts oder nur das gesetzlich vorgeschriebene Minimum zu hinterlassen. Insoweit fallen häufig zwei Begriffe: die Enterbung und der Pflichtteilsentzug. Doch was ist der Unterschied zwischen diesen beiden Konzepten, und wann ist es sinnvoll, welches anzuwenden?
Ihnen gehört mit mehreren Personen eine Immobilie? Genauer: Sie sind an einer GbR beteiligt, der die Immobilie gehört. Ja, dann sollten Sie jetzt handeln!
Sind Sie verheiratet und besitzen eine Immobilie? Haben Sie sich jemals gefragt, ob Sie berechtigt sind, Ihre Immobilie allein zu verkaufen, oder ob Sie die Zustimmung Ihres Ehepartners benötigen?
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Müssen Sie die Beerdigung etwa auch dann bezahlen, wenn Sie gar nicht Erbe geworden sind oder die Bestattung gar nicht veranlasst haben? Vielleicht gibt es ein Testament, wonach eine andere Person der Erbe ist. Oder Sie haben die Erbschaft sogar ausgeschlagen.