Sie haben Fragen zum Erbrecht? Sie möchten Vorsorge treffen? Sie haben erbrechtliche Ansprüche und möchten diese durchsetzen?
Die Bandbreite etwaiger Fragestellungen im Erbrecht ist nahezu endlos. Nur einige Beispiele:
Sie brauchen einen Anwalt, der Sie im Erbrecht berät. Das Erbrecht ist komplex und erfordert daher besondere Kenntnisse. Ich habe daher den Fachanwaltstitel im Erbrecht erworben und bin als Testamentsvollstrecker zertifiziert.
Vor dem Erbfall
Ich berate und unterstütze Sie bei der Planung Ihres Nachlasses. Insoweit formuliere ich Ihr Testament, Ihre Vorsorgevollmacht oder entwerfe einen Übergabevertrag.
Nach dem Erbfall
Ich berate und vertrete Sie in allen erbrechtlichen Angelegenheiten, etwa dem Erbschein, einer Ausschlagung, Fragen zur Erbengemeinschaft, Abwehr oder Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen.
Der Titel "Fachanwalt für Erbrecht" wird von der Rechtsanwaltskammer verliehen. Dazu müssen zahlreiche Voraussetzungen erfüllt sein:
Besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen liegen vor, wenn diese auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.
Der Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse setzt idR. voraus, dass der betreffende Rechtsanwalt an einem Lehrgang teilgenommen hat, der alle relevanten Bereiche des Fachgebiets umfasst.
Es sind Aufsichtsarbeiten erfolgreich zu absolvieren. Die Gesamtdauer dieser Leistungskontrollen beträgt mindestens 15 Stunden.
Für das Fachgebiet Erbrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
Der Rechtsanwaltkammer sind besondere praktische Erfahrungen auf dem Gebiet des Erbrechts nachzuweisen. Das setzt voraus, dass der Rechtsanwalt innerhalb der letzten drei Jahre mindestens 80 Fälle bearbeitet hat. Die Fälle müssen sich auf die oben genannten Bereiche beziehen, so etwa das materielle Erbrecht, die vorweggenommene Erbfolge, Vertrags- und Testamentsgestaltung, Testamentsvollstreckung etc.
Jeder Fachanwalt muss jährlich auf dem betreffenden Gebiet wissenschaftlich publizieren oder an fachspezifischer Aus- oder Fortbildung teilnehmen.
Im gesamten Bezirk der Rechtsanwaltskammer Celle gibt es unter den ca. 6.000 Anwälten lediglich 88 Fachanwälte für Erbrecht (Stand: 1.1.2018). Dies sind weniger als 1,5%.
Zum Bezirk der Kammer gehören u.a. Cuxhaven, Stade, Bremervörde, Zeven, Buxtehude, Tostedt, Osterholz-Scharmbeck, Verden, Rotenburg (Wümme), Nienburg, Walsrode, Hannover, Hameln, Holzminden, Hildesheim, Celle, Gifhorn, Uelzen, Soltau, Dannenberg, Winsen (Ruhe) und Lüneburg.
Heiko Müller
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
Berufliche Mitgliedschaften u.a.:
◼︎ Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltverein, Berlin
◼︎ Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.
◼︎ Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V.
◼︎ Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge (AGT) e.V.
Drei Fachanwaltstitel
"Ich hatte Herrn Müller bereits auf einem rechtlichen Vortrag, den er gehalten hatte, kurz kennengelernt. Mein erbrechtliches Problem hat er kompetent gelöst. Seine Erklärungen waren für mich als Laien gut verständlich. Ich kann die Kanzlei zu 100% weiterempfehlen." (Frank G.)
"Klasse! Ich hatte mich von Herrn Müller im Erbrecht vertreten lassen und bin hochzufrieden. Es ist alles bestens gelaufen." (Petra K.)
"Besonders hervorstechend war die konsequente und schnelle Abarbeitung unserer Anliegen. Das Juristendeutsch wurde uns verständlich erläutert." (Manfred R.)
Quelle: Provenexpert
Gerne stehe ich Ihnen für eine unverbindliche Erstberatung zur Verfügung.
Bitte rufen Sie an, damit ein schneller Termin und die für Sie passende Beratungsart (persönlich, telefonisch oder per Videogespräch) gefunden werden kann.
Sie haben Kosten-Sicherheit. Die Kosten für eine Erstberatung sind gesetzlich geregelt und betragen höchstens 226,10 EUR (190 EUR zzgl. USt.).
Anwalt: (04261) 9291-14 (Sekretariat: Frau Runge)
Notariat: (04261) 9291-19 (Frau Warkentin/Frau Ahrend/Frau Trams)
Wenn Sie als Erbe den Pflichtteil auszahlen müssen, könnte das zu großen finanziellen Problemen führen.
Was können Sie tun, wenn das Erbe z.B. nur aus einer Immobilie besteht und keine liquiden Mittel verfügbar sind?
In diesem Artikel erkläre ich Ihnen, wie Sie eine Stundung des Pflichtteils beantragen können, um eine Zwangsveräußerung zu verhindern. Auch erfahren Pflichtteilsberechtigte, welche Rechte sie haben, wenn der Erbe nicht sofort zahlen kann.
In der Praxis stellen sich viele Menschen die Frage, wie sie ihr Erbe regeln können, um bestimmten Personen entweder gar nichts oder nur das gesetzlich vorgeschriebene Minimum zu hinterlassen.
Insoweit fallen häufig zwei Begriffe: Enterbung und Pflichtteilsentzug.
Doch was ist der Unterschied zwischen diesen beiden Konzepten, und wann ist es sinnvoll, welches anzuwenden?
Antworten darauf erhalten Sie im folgenden Video und Artikel.
Wie fänden Sie es, wenn Ihr Elternteil den behandelnden Arzt im Testament zum Erben einsetzt?
Die Welt des Erbrechts und der Erbschaftsteuer kann verwirrend und komplex sein, besonders wenn man sich in der schmerzlichen Phase des Trauerns befindet.
Lassen Sie uns heute mal der Frage nachgehen, wer die Beerdigung zu bezahlen hat.
Die Frage hierauf erscheint doch einfach, es gibt aber Konstellationen, die überraschen.
Müssen Sie die Beerdigung etwa auch dann bezahlen, wenn Sie gar nicht Erbe geworden sind oder die Bestattung gar nicht veranlasst haben? Vielleicht gibt es ein Testament, wonach eine andere Person der Erbe ist. Oder Sie haben die Erbschaft sogar ausgeschlagen.
Können Sie sich die Beerdigungskosten erstatten lassen? Wenn ja: von wem?