Wir beraten und vertreten Sie im gesamten Immobilienrecht. Hierzu gehören neben dem Mietrecht folgende Bereiche:
Einige Aspekte unserer Tätigkeit sind etwa
Heiko Müller
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
Alle wichtigen Begriffe von A - Z
Ein Kaufvertrag über eine Immobilie erscheint kompliziert. Sie haben einen Entwurf erhalten? Nun stoßen Sie auf viele Ihnen unbekannte Begriffe.
Was ist z.B. eine "Auflassung" oder eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung"?
Video (7:30 Minuten)
Sie wollen eine Immobilie kaufen oder verkaufen und sich dazu an einen Notar wenden:
Welche Informationen benötigt der Notar?
Wie sind die weiteren Abläufe?
Was gehört zu einer Immobilie automatisch dazu? Wichtig ist eine Antwort darauf, wenn Sie Ihre Immobilie z.B. verkaufen.
Was sind (wesentliche) Bestandteile einer Immobilie? Was gilt hinsichtlich Zubehör und was ist das überhaupt?
Wissen Sie, was sog. Scheinbestandteile sind?
Was gilt hinsichtlich einer Markise oder einer im Garten aufgestellten Kinderschaukel?
Was wären Ihre Gedanken, wenn Sie erfahren, dass das von Ihnen frisch gekaufte Haus einen Ihnen bisher nicht bekannten „Makel“ hat:
In dem Haus hatte ein grausames Verbrechen stattgefunden!
Ein solcher Fall hat kürzlich die Gerichte beschäftigt.
Beim Kauf einer Eigentumswohnung wurde bisher in dem notariellen Kaufvertrag eine z.B. anteilig übernommene Instandhaltungsrücklage betragsmäßig ausdrücklich genannt. Dies wurde so gehandhabt wie bei der Übernahme einer zur Eigentumswohnung gehörenden Einbauküche. Auch hier wird der auf die Einbauküche entfallende Kaufpreisanteil im Kaufvertrag aufgeführt.